Rösel begrüßt neue Regelungen des Ausreisegesetzes


„Auf der einen Seite der Flüchtlingspolitik steht die Integration und auf der anderen Seite die Rückkehr derjenigen, die nicht bleiben dürfen. Darum müssen wir die Ausreisepflicht besser durchsetzen“, betonte die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Kathrin Rösel. Hierzu hat das Bundeskabinett ein neues Gesetz beschlossen.Bild "PM-2016:Roesel_Kathrin_MdB__.jpg" "Es kann nicht sein, dass oft die Identität von Einreisewilligen nicht eindeutig festgestellt werden kann. Mit dem Auslesen von mitgeführten Handys oder ähnlichen mobilen Geräten wären Identitäten leichter zu ermitteln", so Rösel weiter.  Darüber hinaus soll das Untertauchen vor einer Abschiebung durch die Einführung einer Aufenthaltspflicht innerhalb des Bezirks der jeweiligen Ausländerbehörde erschwert werden. Ausreisepflichtige, von denen eine Gefahr ausgehe, würden bis zur Abschiebung anhand „elektronischer Fußfesseln“ besser überwacht und einfacher in Abschiebungshaft genommen werden können. „Der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz hat deutlich gemacht, wie wichtig eindeutige Regelungen für ausreisepflichtige Personen sind, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht. Daher begrüße ich die Gesetzänderungen, die gleichzeitig die Sicherheit in Deutschland erhöhen“, erklärt Rösel. Ferner wären Jugendämter, die unbegleitete Minderjährige in ihre Obhut nehmen, verpflichtet, direkt Asylanträge zu stellen, wenn gerechtfertigt erscheint, dass der Minderjährige einen entsprechenden Schutz benötigt.

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