Rösel: Die Bundeswehr wird noch familienfreundlicher


Wahlmöglichkeit für Soldatinnen und Soldaten zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung jetzt dauerhaft gesetzlich gesichert


„Die Anzahl der Bundeswehrstandorte wurde in den letzten Jahren verringert. Unsere Soldatinnen und Soldaten müssen allerdings nach wie vor im Rahmen ihrer militärischen Verwendung versetzt werden. Hierbei müssen sich viele von ihnen entscheiden, ob sie mit ihrer Familie umziehen oder pendeln wollen. Insbesondere mit schulpflichtigen Kindern oder wenn im bisherigen Lebensmittelpunkt Wohneigentum geschaffen wurde, fällt ein Umzug besonders schwer“, erläutert die CDU-Bundestagsabgeordnete Kathrin Rösel die jetzt gesetzlich beschlossene Wahlmöglichkeit zwischen Trennungsgeld oder Umzugskosten.
Der Unionsfraktion im Bundestag sei es wichtig gewesen, Bild "PM-2016:Roesel_Kathrin_MdB__.jpg" aufgrund der Fürsorgepflicht für Soldatenfamilien Rechtssicherheit zu schaffen. Bisher war die Wahlmöglichkeit zwischen Trennungsgeld oder Umzugskostenübernahme nur per Erlass geregelt. Dies sei hinter der nun verabschiedeten gesetzlichen Regelung in der Frage der Rechtssicherheit zurückgeblieben.
Rösel weiter: „Nun ist es so, dass Soldaten und Soldatinnen innerhalb von drei Jahren entscheiden können, ihren kompletten Lebensmittelpunkt an den neuen Standort zu verlegen oder noch fünf Jahre weiterhin Trennungsgeld zu beziehen. In vielen Gesprächen an unseren Standorten Rotenburg und Munster ist mir noch mehr als vorher bewusst geworden, dass der Beruf Soldat oder Soldatin kein Beruf wie jeder andere ist und besondere Rahmenbedingungen benötigt. Daher bin ich froh, dass unsere Fraktion sich für diese 3+5-Regelung stark gemacht hat.“

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