Rösel: Neue Chancen für Menschen mit Behinderungen


CDU-Bundestagsabgeordnete informiert über das vom Bundestag beschlossene Bundesteilhabegesetz


„Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation geht vor Pflege. Damit wird ein Systemwechsel eingeläutet: weg von der Sozialhilfe hin zu einem eigenen Leistungsgesetz für die Betroffenen“, freut sich die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Kathrin Rösel über den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Berlin. Bild "PM-2016:Roesel_Kathrin_MdB__.jpg" Damit hätte der Bundestag in dieser Woche eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben der Legislaturperiode verabschiedet und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt. Besonders wichtig sei ihr, so Rösel weiter, dass die Koalitionsfraktionen auf die Bedenken der Betroffenen am ursprünglichen Gesetzentwurf eingegangen seien und in den endgültigen Beratungen eine Vielzahl von Änderungen eingebracht hätten. Rösel: „Es wird im Gesetz nochmals klargestellt, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Die ursprünglich geplante Regelung wird jetzt erst wissenschaftlich evaluiert und in einem zweiten Schritt in Modellversuchen erprobt. Auf dieser Grundlage kann die Regelung dann am 1.1.2023 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der geltenden Regelung.“ Rösel weiter: „In diesem Rahmen konnten wir auch viele finanzielle Verbesserungen erreichen. Der Bund wird rund 60 Millionen Euro in eine unabhängige Beratung investieren, damit die Betroffenen und ihre Familien gut informiert und ausreichend unterstützt werden“, stellt die CDU-Abgeordnete eine ganz neue Leistung des Bundes in den Mittelpunkt. Darüber hinaus werde zum Beispiel das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300.000 Beschäftigten in den Werkstätten auf 52 Euro verdoppelt und es würden die Vermögensfreibeträge angehoben. Kathrin Rösel abschließend: „Neben der Arbeit hat auch selbstbestimmtes Wohnen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben herausragende Bedeutung. Dazu haben wir die Regelungen zur Beachtung der Besonderheiten jedes Einzelfalls deutlich geschärft. Jeder und jede Betroffene soll im Rahmen der Angemessenheit und Zumutbarkeit künftig selbst entscheiden können, wie oder mit wem er lebt.“

Kathrin direkt auf facebook.