Rösel: Lärmschutzauflagen für Sportanlagen werden verringert


CDU-Bundestagsabgeordnete weist auf kommende Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung hin


„Die Förderung des Sports liegt mir besonders am Herzen. Daher freue ich mich, dass Sportanlagen künftig abends und an Sonntagen durch Änderungen in der Sportanlagenlärmschutzverordnung noch besser genutzt werden können. Für unsere Sportvereine ergeben sich damit bessere Trainingsmöglichkeiten, insbesondere auch für berufstätige Sportler,“ berichtet die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Kathrin Rösel über eine Entscheidung des Bundeskabinetts in Berlin. Bild "PM-2016:Roesel_Kathrin_MdB__.jpg" Im Einzelnen sehen demnach die Änderungen vor, dass die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20:00 bis 22:00 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 15:00 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht werden. Die Ruhezeiten an sich bleiben allerdings erhalten.Es wird deshalb keine Verrechnung von lärmintensiven Zeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb der Ruhezeiten geben. Kathrin Rösel: „Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum, während dessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, dennoch um etwa das Dreifache verlängert. Zusätzlich können die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung in etwa halbiert werden, was zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten in Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage schafft.“ Weiterhin solle der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet worden sind und danach nicht wesentlich geändert wurden, rechtlich besser abgesichert werden. „Der sogenannte Altanlagenbonus, der eine Überschreitung der Grenzwerte um nicht mehr als 5 dB(A) zulässt, wird zukünftig durch die Bedingung der nicht wesentlichen Änderung der Anlage zwar eingeschränkt aber durch eine Konkretisierung auch für die Zukunft rechtssicher gemacht,“ erläutert die Abgeordnete die Neufassung. Mit der Überarbeitung der Verordnung wolle die Bundesregierung die wohnortnahe Sportausübung fördern. Vor ihrem in Kraft treten muss die Änderung noch den Bundesrat passieren.

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