Rösel: Kinderehen dürfen keinen Bestand haben


CDU-Bundestagsabgeordnete bei Klausurtagung der Rechtspolitiker der Unionsfraktion in Schwerin


Über ein breites Spektrum aktueller rechtspolitischer Fragen diskutierte die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz des CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf ihrer zweitägigen Klausurtagung in Schwerin. Die Problematik von Kinderehen war eines der zentralen Themen der Beratungen.

„Wir setzen uns nachdrücklich für gesetzliche Änderungen ein, um deutlich zu machen, dass Kinderehen bei uns grundsätzlich keinen Bestand haben dürfen“, erklärte die CDU-Bundestagsabgeordnete Kathrin Rösel. Aufgabe sei es, Kinder vor Zwang, Unterdrückung und Diskriminierung zu schützen. Das Kindeswohl und das Lernen in der Schule habe Vorrang, so Rösel. „Kinderehen sind mit unseren Werten unvereinbar. Sie verstoßen massiv gegen die Rechte von Mädchen. Unter den hunderttausenden Flüchtlingen, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind, wurden mehrere hundert verheiratete minderjährige Mädchen registriert“, ergänzte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker.

Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion berieten darüber hinaus den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zur Auskunftspflicht bei Schein-Vaterschaften. Man dürfe nicht zulassen, dass sich Väter der Verantwortung entziehen, wenn sie ein leibliches Kind in die Welt gesetzt haben. „Das ist dem Kind und auch dem Scheinvater gegenüber nur gerecht. Natürlich muss bei der Auskunftspflicht das Persönlichkeitsrecht der Mutter gewahrt bleiben“, so Kathrin Rösel.

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Foto: Kathrin Rösel MdB mit der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Schwerin

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