Rösel für Fracking-Verbot


CDU-Bundestagsabgeordnete stimmt Gesetzentwurf zu


„Wichtig und richtig ist, dass unkonventionelles Fracking in Deutschland unbefristet verboten wird. Das ist ein Erfolg, die alte Rechtslage war kein haltbarer Zustand.“ Mit diesen Worten erklärte die CDU-Bundestagsabgeordnete Kathrin Rösel ihre Zustimmung zum sogenannten Fracking-Gesetz, das  an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet wurde. Möglich seien lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Dies sei ein Erfolg der frackingkritischen Abgeordneten der Union um den Verdener Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt, zu denen sich auch Kathrin Rösel zählt.

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Foto:Berieten in den vergangenen Tagen intensiv die neue Gesetzgebung: Die Fracking-kritischen Unionsabgeordneten Kathrin Rösel und ihr Verdener Kollege Andreas Mattfeldt


Für die Region von Bedeutung sind die erfolgreichen Änderungen bei der herkömmlichen Erdgasförderung. „Hier wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. Doch auch wenn in einer Vielzahl von Gebieten Fracking künftig vollständig ausgeschlossen ist, hätten wir uns eine grundlegendere gesetzliche Neuregelung der konventionellen Erdgasförderung gewünscht“, so Rösel. Mit einer Reihe von entscheidenden Forderungen haben sich die Unionsabgeordneten jedoch durchsetzen können. „Mir ist besonders wichtig gewesen, dass künftig für jede Form von Erdgasförderung und Fracking eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt wird“, betont die Unionsabgeordnete. Darüber hinaus werden die Wasserbehörden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben. Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten. Die eingesetzten Stoffe müssen umfassend offengelegt werden. Ein weiterer Gewinn für die Region: Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird auch hier Pflicht sein. „Die UVP für das Verpressen von Lagerstättenwasser ist ebenso ein Erfolg wie die dringend geforderte Verschärfung des Bergschadensrechts und die damit einhergehende sogenannte Beweislastumkehr“, so Rösel. Das hat zur Folge, dass Schäden an Gebäuden auch bei Erdstößen aufgrund von Erdgasförderung reguliert werden können.

Der Abgeordneten Rösel ist es zudem besonders wichtig, dass die Länder in Zukunft an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote für Fracking erlassen können, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen. Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern als Ausschlussgebiete festgelegt werden. „Das heißt, jetzt ist Hannover gefordert, den Einzugsbereich der Rotenburger Rinne weiträumig als Gebiet der Trinkwassergewinnung festzulegen. Rot-Grün hat es hier in der Hand, diese Chance muss genutzt werden“, betont Rösel.

Darüber hinaus ist Erdgasförderung jeglicher Art in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen. Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen.

Abschließend erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Kathrin Rösel, dass sie sich auch ein komplettes Einstellen von Erdgasförderung in unserer dicht besiedelten Region gewünscht habe und dies auch stets als Maximalforderung in die Verhandlungen mit eingebracht wurde. „Tatsache aber ist, dass wir ohne diese Regelungen überhaupt gar kein Fracking-Verbot im Schiefergas und keinerlei Verbesserungen bei der konventionellen Förderung hätten, die bei uns in der Region stattfindet. Gerade die Aufforderung der rot - grünen niedersächsischen Landesregierung an die Industrie, Anträge auf Fracking zu stellen, hätte, da aufgrund der alten und schlechten Rechtslage diese Anträge genehmigt werden müssten, gravierende negative Auswirkungen gehabt.“




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